Die selbstständigen (Co-)Tagesmütter sowie die Tagesmütterhäuser erhalten rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 einen jährlichen Zuschuss für Funktions- und Mietkosten in Höhe von 1.000 bis 2.000 EUR pro Betreuungsplatz. Mit dieser neuen Maßnahme möchte die zuständige Ministerin Lydia Klinkenberg die privaten Kinderbetreuungsinitiativen unterstützen, deren Tätigkeit aufwerten und für Neueinsteiger/-innen den Weg in die Selbstständigkeit attraktiver gestalten.