Der Zuschuss umfasst von 2024 bis 2029 verteilt auf alle Wohn- und Pflegezentren insgesamt 34 Millionen Euro und wurde in Gänze (bis 2029 inklusive) im August 2024 ausgezahlt. Zusätzlich erhalten alle Wohn- und Pflegezentren einen pauschalen Ausstattungszuschuss. Die Regierung bezuschusst Ausstattungen in den Wohn- und Pflegezentren für Senioren zu 60 %.
Lydia Klinkenberg betont die Bedeutung des von der Regierung beschlossenen Maßnahmenpakets:
Bereits im Juni dieses Jahres hat die Regierung die gesetzliche Grundlage geschaffen, um den Wohn- und Pflegezentren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, für deren Finanzierung wir seit 2019 zuständig sind, eine finanziell langfristige Planungssicherheit zu gewähren. Die WPZS stehen vor bedeutenden Herausforderungen, so beispielsweise beim Kampf gegen den Fachkräftemangel. Durch die Neuregelung sichern wir beispielsweise die Einstellung zusätzlicher Alltagsbegleiter und Wohnbereichshilfen in unseren WPZS ab. Dazu zahlen wir künftig, statt wie bis dato jährlich, einen einmaligen Pauschalzuschuss aus, so dass die Einrichtungen nun über eine gesicherte finanzielle Liquidität verfügen und für die nächsten fünf Jahre nachhaltig planen können. Auf diese Weise möchte die Regierung zu einer zukunftsorientierten Seniorenpolitik beitragen.
Eine ehemals deutlich unterschiedliche Bezuschussung der Wohn- und Pflegezentren wurde mit der Kompetenzübernahme durch eine Vereinfachung des Finanzierungssystems verbessert. Heute basiert die Finanzierung auf der Unterstützungskategorie der Bewohner und den Belegungstagen pro Kategorie. Nach dem Motto „Gleiche Leistung, Gleiche Finanzierung“ sollen alle Wohn- und Pflegezentren das gleiche Bewohnerprofil anbieten (82% Bewohner mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, 13% Bewohner mit geringem Unterstützungsbedarf, 5 % Kurzaufenthalte). Dieses Ziel soll mit den neuen Finanzierungsmodalitäten erreicht werden. Die Tagespauschalen sind in allen Einrichtungen gleich und es besteht kein Unterschied zwischen den öffentlichen und den privaten Häusern mehr.