Ein zentrales Ziel der Neuausrichtung ist es, den konventionierten Tagesmüttern ab Januar 2024 einen Arbeitnehmervertrag, das sogenannte Vollstatut, anzubieten. Auf dieses Ziel arbeiten wir seit vielen Monaten gemeinsam mit dem RZKB hin. Nun gibt es einen ersten Zwischenerfolg zu vermelden. Als Regierung haben wir das Dekret, durch welches die Schaffung der neuen Einrichtung vollzogen wird, verabschiedet. Nun muss noch das Parlament zustimmen. Das Dekret wird in zwei Phasen in Kraft treten. In einer ersten rein administrativen Phase gründen wir ab Juni 2023 das „Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung“. In einer zweiten Phase gehen ab dem 1. Januar 2024 alle Tätigkeiten der V.o.G. RZKB in dieses neue Zentrum über. Das heißt, die Mitarbeiter wechseln in die neue Einrichtung und erhalten eine Entlohnung nach den Baremen des öffentlichen Diensts. Die konventionierten Tagesmütter können auf eigenen Wunsch hin dann in das lange geforderte Vollstatut wechseln – ein Angestelltenverhältnis mit Anrecht auf die vollständige Absicherung der sozialen Sicherheit“.
Um für die Aktivitäten des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung (RZKB) sowie für sein Personal, die konventionierten (Co-) Tagesmütter/-väter und die Eltern und Kinder in Ostbelgien eine größere Planungssicherheit zu schaffen, schafft die Regierung einen den heutigen Herausforderungen angepassten, öffentlich-rechtlichen Rahmen. Das geschieht durch die Schaffung einer paragemeinschaftlichen Einrichtung – einer Einrichtung öffentlichen Interesses.
Die Regierung schafft das Zentrum bereits zum 1. Juni 2023, um vor der Übernahme aller Aufgaben im Januar 2024 gewisse vorbereitende Tätigkeiten zu übernehmen. Dazu gehört beispielsweise die Unterbreitung von Vertragsangeboten an die Personalmitglieder und die konventionierten Tagesmütter des RZKB.
Im Dekret wird der Aufgabenbereich des Zentrums festgehalten. Das Zentrum wird einerseits Kinderbetreuung anbieten, insbesondere durch einen Tagesmütterdienst, Kinderkrippen und an Standorten der Außerschulischen Betreuung. Andererseits wird das Zentrum Aufgaben für die gesamte Kinderbetreuung wahrnehmen, wie beispielsweise die Netzwerkarbeit, die Förderung der Weiterbildung oder die Beratung anderer Dienstleister. Die Zuständigkeiten von Kaleido Ostbelgien im Bereich der Kleinkindbetreuung werden bereits seit dem 1. Januar 2023 durch das RZKB ausgeübt.
Des Weiteren regelt das Dekret die Rolle der Gemeinden in der neuen Einrichtung. Die bisher mit dem RZKB bestehenden Verträge sollen dadurch ersetzt werden.
„Das Ziel der Regierung war es, eine Einigung mit den Gemeinden zu finden, die den Gemeinden Planungssicherheit gibt und ihre Rolle gegenüber dem RZKB vereinheitlicht. Ein neuer Rahmenvertrag, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, sieht vor, dass alle Gemeinden im Jahr 2024 als Gesamtbeteiligung einen festgelegten Sockelbetrag an das Zentrum zahlen. Die Gemeinden engagieren sich auch weiterhin durch die Zurverfügungstellung der Betreuungsinfrastrukturen der Außerschulischen Betreuung sowie durch die Übernahme der laufenden Kosten wie Internet, Strom-, Gas- und Wasserkosten“, so Lydia Klinkenberg.