Ministerin Klinkenberg zeigt sich zufrieden und erleichtert: „Es waren langwierige und intensive Gespräche auf interföderaler Ebene, die insbesondere in den letzten Wochen fast täglich zwischen den Verhandlerinnen und Verhandlern der Gesundheitskabinette stattgefunden haben. Sie waren für uns von Erfolg gekrönt: Mein Kabinett konnte erreichen, dass die beiden Krankenhäuser in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufgrund ihrer sprachlichen und geografischen Situation eine Sondergenehmigung erhalten, die ihnen auch künftig erlaubt, als Allgemeinkrankenhäuser anerkannt zu bleiben, obwohl sie nicht über die Mindestanzahl Betten verfügen, die ein regionales Allgemeinkrankenhaus künftig aufweisen muss. Damit wird eine zentrale Forderung der Deutschsprachigen Gemeinschaft berücksichtigt: die besondere sprachliche und geografische Situation der Region sowie der unverzichtbare Anspruch auf eine wohnortnahe medizinische Versorgung, inklusive der Notfallversorgung, in deutscher Sprache.“
Die ursprünglich auf Basis eines Expertenberichts vorgesehene Reform hatte eine strikte Kategorisierung der Krankenhäuser vorgesehen, verbunden mit einer klar definierten Mindestanzahl Betten für Allgemeinkrankenhäuser. Der Expertenvorschlag sah zudem ausdrücklich vor, dass keine Ausnahmeregelungen erteilt werden, auch nicht für Ostbelgien. Diese Kriterien hätten zur Folge gehabt, dass kleinere Krankenhäuser wie jene in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ihren Status als Allgemeinkrankenhaus nicht hätten behalten können und auch keine vollumfängliche Notaufnahme hätten organisieren können, die künftig den regionalen Allgemeinkrankenhäusern vorenthalten bleibt. „Deshalb hat mein Kabinett im Rahmen der Verhandlungen gezielt Ausnahmeregelungen eingefordert“, so Gesundheitsministerin Klinkenberg.
Im Rahmen der politischen Verhandlungen zwischen den Gliedstaaten und dem Föderalstaat ist es mit der Sonderregelung für Ostbelgien nun gelungen, ein wichtiges Zwischenziel zu erreichen.
Die Gesundheitsminister haben vereinbart, dass einige Elemente der Reform der Krankenhauslandschaft noch einer Präzisierung bedürfen. So soll in den kommenden Monaten unter anderem definiert werden, welche Gesundheitsdienstleistungen genau ein regionales Allgemeinkrankenhaus künftig erbringen muss und unter welchen Bedingungen regionale Allgemeinkrankenhäuser in diesem Zusammenhang strukturell zusammenarbeiten dürfen.
„Es wird daher weiterer Ausnahmen oder Kooperationsmöglichkeiten bedürfen, die in den folgenden Monaten verhandelt werden müssen“, so Ministerin Klinkenberg.
Die erzielte Einigung sieht eine klar definierte Ausnahmeregelung für Krankenhäuser vor, die nicht über die erforderliche Anzahl Betten eines künftigen regionalen Allgemeinkrankenhauses verfügen. Eine solche Ausnahme kann gewährt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Das Krankenhaus befindet sich mehr als 50 Kilometer vom nächstgelegenen Krankenhaus innerhalb derselben Gemeinschaft entfernt, oder
- Das Krankenhaus befindet sich mehr als 25 Kilometer vom nächstgelegenen Allgemeinkrankenhaus entfernt.
Diese geografischen Schwellenwerte bilden die Grundlage für die Anerkennung einer strukturellen Besonderheit, die insbesondere in weniger dicht besiedelten Regionen wie der Deutschsprachigen Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung ist. Sie ermöglichen es, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und gleichzeitig die qualitativen Anforderungen der Reform mit der Realität der regionalen Versorgungsstruktur in Einklang zu bringen. Um der spezifischen sprachlichen Situation in Ostbelgien Rechnung zu tragen, wurde die 50 Kilometer Regelung vorgesehen, die nur auf die Krankenhäuser in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Anwendung findet.
Darüber hinaus schafft diese Regelung wichtige Voraussetzungen dafür, dass die Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft das gemeinsam mit den anderen Krankenhäusern der Region entwickelte Projekt im Rahmen der Krankenhausnetzwerke Elipse und MOVE auch tatsächlich in der ursprünglich geplanten Form umsetzen können. Die Einigung schafft damit die notwendigen Rahmenbedingungen, um die interregionale Zusammenarbeit in diesen Netzwerken fortzuführen und die abgestimmte Versorgungsstrategie wie vorgesehen zu realisieren.
Die Regierung betont, dass dieses Ergebnis das Resultat intensiver und über mehrere Wochen geführter Verhandlungen auf Ebene der Gesundheitskabinette ist, die Lösungsvorschläge jedoch jederzeit in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der beiden Krankenhäuser eingebracht wurden, um sowohl die medizinische Qualität als auch die Versorgungsrealität vor Ort bestmöglich zu berücksichtigen.
Dieses Ergebnis wird von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft als wichtiger Erfolg gewertet. Nun wird es entscheidend darauf ankommen, auch bei der Ausgestaltung der kommenden Entscheidungen angemessene Sonderregelungen für Ostbelgien zu erzielen.