• Pädagogik

Verstärkte Förderung der ersten Fremdsprache

Ab dem kommenden Schuljahr werden in den Grund- und Sekundarschulen neue Maßnahmen in Kraft treten, um die Kompetenzen in der ersten Fremdsprache zu verbessern.

Der Entwurf eines Dekretes über die Förderung der Fremdsprachenkompetenzen im Unterrichtswesen, den Bildungsministerin Klinkenberg im Parlament hinterlegt hat, sieht folgende Änderungen am Sprachendekret vor:

  • Im Kindergarten werden zukünftig Fachlehrer für fremdsprachliche Aktivitäten zweimal pro Woche Aktivitäten in der ersten Fremdsprache erteilen können. Dazu schafft die Regierung ein neues Amt und erhöht das Stundenkapital für Kindergärtner. Durch den Einsatz von Fachlehrern für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten –entweder Native Speaker oder Personen, die die Fremdsprache gründlich beherrschen – sollen die Kinder möglichst früh und regelmäßig mit der französischen Sprache in Kontakt kommen. Die fremdsprachlichen Aktivitäten werden im Teamteaching mit der Kindergärtnerin/dem Kindergärtner durchgeführt.

 

  • Zugang zum Amt des Fachlehrers für fremdsprachliche Aktivitäten haben Native Speaker sowie Kindergärtner/-innen oder Primarschullehrer/-innen, die die Ziel-/Fremdsprache mindestens gründlich (Sprachniveau B2) und die Unterrichtssprache mindestens ausreichend (Sprachniveau B1) beherrschen. Zusätzlich müssen sie fremdsprachendidaktische Kenntnisse nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt für Primarschullehrer/-innen, indem sie eine Zusatzausbildung in Fremdsprachendidaktik absolvieren. Für Kindergärtner/-innen erfolgt dieser Nachweis, indem sie Zusatzmodule in Fremdsprachendidaktik im Kindergarten an der Autonomen Hochschule absolvieren. Kindergärtner/-innen, die ihre Erstausbildung an der Autonomen Hochschule absolviert haben, haben diesen Nachweis in Fremdsprachendidaktik schon in ihrer Erstausbildung erbracht.

 

  • In den Primarschulen wird die Anzahl an Fächern, die in der ersten Fremdsprache erteilt werden können, erweitert. Das bedeutet, dass neben den Fächern Sport, Kunst und Musik auch eine Stunde Geografie und Mathematik pro Woche in der ersten Fremdsprache erteilt werden können, ohne dass die Schulen dazu ein Pilotprojekt initiieren müssen. Somit können die Primarschulen bis zu sieben Stunden Sachfachunterricht (in allen Fächern mit Ausnahme der modernen Sprachen) in der ersten Fremdsprache erteilen. Diese Änderung führt zudem dazu, dass Pilotprojekte aus dem Kindergarten in der Primarschule fortgeführt werden können. Für besonders starke Schüler im Bereich Fremdsprache (z. B. bilinguale Schüler) können die Grundschulen bei Bedarf zudem jeweils eine Stunde Französisch- bzw. Deutschunterricht mehr pro Stufe organisieren.

 

  • Auch in den Sekundarschulen setzt die Regierung zukünftig verstärkt auf den Einsatz von Native Speakern. Um dem Lehrermangel entgegenzuwirken und mehr Muttersprachler einsetzen zu können, wird der gesetzliche Rahmen in puncto Dienstrecht und Sprachgesetzgebung angepasst. So werden die sprachlichen Anforderungen an die frankophonen Lehrer, die in den Sekundarschulen Sachfachunterricht in französischer Sprache unterrichten, herabgesetzt. Sie brauchen künftig nur mehr über ausreichende Kompetenzen (B1), statt gründliche Kompetenzen (B2), zu verfügen.

 

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