Damit Eltern das Familien- und Berufsleben vereinbaren können, ist ein starkes Kinderbetreuungssystem unerlässlich. Die Regierung räumt der Umsetzung des sogenannten Masterplans 2025 für die Kinderbetreuung daher auch in Corona-Zeiten einen hohen Stellenwert ein. Sie hält weiterhin am Ziel, eine 100-prozentige Deckung des tatsächlichen Bedarfs an Betreuungsplätzen bis 2025 zu erreichen, fest. Damit dies gelingt, benötigt es unter anderem eine Aufwertung der Kinderbetreuungsstrukturen allgemein und neben einer Aufwertung der Tätigkeit als selbstständige Tagesmutter auch die Förderung von neuen Initiativen, um die Kinderbetreuung auf verschiedene Säulen zu stellen, die an die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern und Eltern angepasst sind.
Seit dem 1. Januar 2021 gewährt die Regierung daher erstmalig einen strukturellen Zuschuss für private Kinderbetreuungsinitiativen wie die selbstständigen Tagesmütter, die selbstständigen Co-Tagesmütter und die Tagesmütterhäuser in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Dieser Zuschuss für Funktions- und Mietkosten beläuft sich für jede Tagesmutter pro Kinderbetreuungsplatz pro Jahr auf 1.000 bis 2.000 EUR. Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist das Statut der Tagesmutter bzw. die Ausübung des Berufs im Hauptberuf oder im Nebenberuf und die daher eingehenden Sozialversicherungsbeiträge. Der Zuschuss wird in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt. Danach erfolgt die Auszahlung monatlich in Zwölfteln. Die Beiträge sind indexiert. Um auch einkommensschwachen Familien den Zugang zu diesen Strukturen zu ermöglichen, gewährt die Ministerin für Bildung einen erhöhten Zuschuss für die Betreuung der Kinder dieser Familien.