Nach dem Dafürhalten der Regierung liegt die Entscheidung, Spender für Menstruationsprodukte anzuschaffen oder nicht, in der Verantwortung der Schulträger. Die Träger der beiden anderen Schulnetze seien über die Initiative der Regierung, die auf eine Resolution aus dem Parlament zurückzuführen ist, bereits letztes Jahr informiert worden.
In einer Versammlung mit dem offiziellen subventionierten Unterrichtswesen (OSU) sei von deren Seite für die Grundschulen kein Bedarf signalisiert worden. Dem freien subventionierten Träger (FSU), der sich interessiert daran zeigte, seine Schulen auszustatten, die Kosten aber nicht selbst tragen wollte, habe man per Brief mitgeteilt, dass die Ausstattung in der Verantwortung des Schulträgers liege. Im Februar 2022 wurden beide Träger schriftlich über die Auftragsvergabe und Tätigung der Bestellung vom 7. Februar 2022 informiert.
Insgesamt erhalten 13 Bildungseinrichtungen Damenhygienespender. Dazu wurden insgesamt 20 Spender angeschafft, 10.000 Binden und 12.000 Tampons. Die Gesamtkosten für diese Anschaffung belaufen sich auf 8.036,60 Euro inklusive MwSt.
Lydia Klinkenberg erklärt weiter: “Ein Damenhygienespender samt Produkten kostet somit durchschnittlich 400 Euro. Wenn wir davon ausgehen, dass die vier Sekundarschulen des FSU jeweils zwei Spender und die drei Grundschulen einen Spender erhalten, sprechen wir von einem Betrag in Höhe von 4400 Euro inklusive Produkte. Das ist das angesichts der Funktionssubvention in Höhe von rund 2,3 Mio. Euro, die das FSU für das Haushaltsjahr 2022 von Seiten der Regierung erhalten hat, ein sehr überschaubarer Betrag. Daher kann ich die Aussage des freien Trägers, man könne die Anschaffung der Spender höchstwahrscheinlich nicht flächendeckend finanzieren, nicht nachvollziehen.“
Die Entscheidung, die Spender nicht für das FSU zu finanzieren, wurde nicht zuletzt vor dem Hintergrund der im Jahr 2021 erfolgten Erhöhung der Funktionssubvention von 15 % für die Sekundarschulen des FSU getroffen. Die Funktionssubventionen, die die Schulnetze FSU und GUW erhalten, werden verwendet, um u.a. Schulbücher und Material zu erwerben, das den Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt wird, um Gebäude, Räumlichkeiten, Mobiliar und Installationen zu kaufen oder zu mieten, um Kosten für Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie für die Rückzahlung von Darlehen für Infrastrukturmaßnahmen zu tragen und um Funktions- und Ausstattungskosten zu decken. Dazu gehören auch der Ankauf von Hygieneartikeln wie Seife, Toilettenpapier und Damenhygieneprodukte.
„Wie immer bei allen Ausstattungs- und Ausrüstungsvorhaben können die Schulen des FSU und des OSU in Anwendung des Dekrets vom 18. März 2002 zur Infrastruktur einen Antrag auf Bezuschussung der Anschaffung von Hygienespendern stellen. Der Zuschuss beläuft sich auf maximal 60 % des Ankaufspreises. Die Damenhygieneprodukte werden wie o. e. über die Funktionssubventionen durch die Schulträger finanziert. Das bedeutet, dass die Träger lediglich 40 % des Ankaufpreises der Spender bezahlen müssten. Wir sprechen über weniger als 1000 Euro Anschaffungskosten zu Lasten des freien Trägers“, stellt Lydia Klinkenberg klar.
Der Beschluss, die Spender für die AHS und das ZAWM zu finanzieren, ist darauf zurückzuführen, dass es auf diesen Unterrichtsebenen keinerlei Angebote der drei Schulnetze gibt und die beiden ZAWM und die Autonome Hochschule Ostbelgien somit ein Alleinstellungsmerkmal vorweisen. Zudem werden die ZAWM über das IAWM zum Großteil und die Autonome Hochschule Ostbelgien zu 100 % durch die Deutschsprachige Gemeinschaft finanziert.
Das pädagogische Begleitmaterial, das derzeit arbeitet wird, stelle man den beiden anderen Schulnetzen bei Bedarf selbstverständlich zur Verfügung, verkündet die Ministerin abschließend.