Durch die Einführung eines trägerinternen Vertretungspools, also ein Arbeitskräftereservoir für Vertretungslehrer, auf den z. B. in einer Gemeinde schulübergreifend zurückgegriffen werden kann, werden Unterrichtsausfälle vermieden und zusätzliche Personalmitglieder beschäftigt. Zudem wird dadurch der Verwaltungsaufwand bei der Suche nach Ersatz reduziert und die Flexibilität im Ersatzmanagement für die Schulleiter gesteigert. Durch die Schaffung eines Vertretungspools erhöht sich zudem die Chance, dass bereits bezeichnete Personalmitglieder ihre Stelle behalten, da zusätzliches Stundenkapital zur Verfügung gestellt wird.
Lydia Klinkenberg merkt an: „Mit der Einführung eines Vertretungspools kommen wir einem häufig geäußerten Wunsch der Schulen nach. Das Konzept werden wir in der nächsten Versammlung mit den Schulleitungen im Detail besprechen, bevor es in die Umsetzung geht. Das Ziel ist es, Unterrichtsausfall zu vermeiden und durch die Beschäftigung von zusätzlichem Personal die Lehrer zu entlasten, die immer wieder Kollegen ersetzen müssen. Zu Beginn des Schuljahres können meist noch alle Stellen mit qualifiziertem Personal besetzt werden. Im Laufe des Schuljahres gestaltet es sich jedoch zunehmend schwierig, Ersatzpersonal zu finden, weil dann qualifiziertes Personal bereits anderweitig beschäftigt ist. Durch die Schaffung des Vertretungspools können Kindergärtner und Primarschullehrer bereits zu Beginn des Schuljahres beschäftigt werden und stehen im Falle eines Personalausfalls im Laufe des Jahres zur Verfügung. Natürlich wird es angesichts des Lehrermangels nicht leicht sein, zusätzliches Personal für den Vertreterpool zu gewinnen. Es dürfte jedoch leichter sein, Personal für den Vertreterpool anzuwerben, als Ersatz im Laufe des Schuljahres zu finden. Wir können es uns nicht leisten darauf zu warten, dass es den Lehrermangel nicht mehr gibt, bevor wir versuchen die Schulen und Lehrer mit Neuem zu unterstützen.“
Der Vertretungspool wird zunächst als Pilotprojekt für das Grundschulwesen eingeführt. Anhand eines Verteilerschlüssels, der auf den Schülerzahlen basiert, stellt die Regierung den Trägern zusätzliches Stellenkapital in Form von BVA (Bezuschusster Vertragsarbeitnehmer) oder Sonderaufträgen zur Verfügung. In den Sekundarschulen ist die Situation aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Ämter komplexer. Daher wird das Pilotprojekt in den Grundschulen nach zwei Schuljahren evaluiert und anschließend ein Konzept für die Sekundarschulen erarbeitet.
In der Praxis wird das Ganze so aussehen: Eine Schule erhält von ihrem Schulträger eine halbe Vollzeitstelle aus dem Vertretungspool und besetzt diese Stelle durch ein Personalmitglied im Amt des Primarschullehrers oder des Kindergärtners. Der Lehrer steht nun bereits ab Schuljahresbeginn zur Verfügung, um vorwiegend kurzfristige und kurzweilige Abwesenheiten aufzufangen und die abwesenden Kollegen zu ersetzen. Wenn keine Vertretung anfällt, können dem Lehrer andere pädagogische Tätigkeiten in der Schule zugewiesen werden.
Lehrer, die für eine längere Zeit krankheitsbedingt ausfallen, können dennoch weiterhin nach derzeit geltenden Regeln durch ein zusätzliches Personalmitglied ersetzt werden, sodass der eigentliche Vertretungslehrer weiterhin die gewünschte Flexibilität in anderen Ersatzfällen gewährleistet