Die Bildungsministerin erklärt:
Unser Förderdekret gilt auch heute noch als Best-Practice-Modell der Inklusion. Der Ursprungsgedanke des Dekretes, das Wissen der Förderschulen in die Regelschulen zu bringen, ist jedoch noch nicht integral erreicht. Und genau das muss uns gelingen! Jede Schülerin und jeder Schüler muss seinen individuellen Bedürfnissen entsprechend gefördert und gefordert werden. Durch die 2021 angestoßene Reform werden wir das gesamte förderpädagogische Know-how der Deutschsprachigen Gemeinschaft in einer neuen, unabhängigen Einrichtung öffentlichen Rechts bündeln, um die bestehenden personellen Ressourcen für die hochschwellige Förderung in den Regelschulen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler in Zukunft noch passgenauer einsetzen zu können. Dazu führen wir die Förderschulen der beiden Schulnetze – das Zentrum für Förderpädagogik (ZFP) mit allen Standorten aus dem Gemeinschaftsunterrichtswesen (GUW) und die Pater-Damian-Fördergrundschule (PDF) des freien subventionierten Unterrichtswesens (FSU) – strukturell zusammen und überwinden die Trennung der Schulnetze. 2026 soll diese neue Einrichtung - das „Zentrum für inklusive Pädagogik“ kurz ZiP - seine Arbeit aufnehmen. Das Zentrum wird ein wichtiger Motor auf dem Weg zu einem inklusiveren Bildungssystem in Ostbelgien.
Die Vorbereitungen zur Schaffung dieses Zentrums sind in den letzten Monaten sowohl auf rechtlicher als auch auf praktischer Ebene gut vorangeschritten. Auf rechtlicher Ebene haben wir dazu ein Sonderdekret ausgearbeitet, das am 22. April im Parlament diskutiert und verabschiedet wurde. Ein wichtiger Schritt, der es ermöglicht, dass der Verwaltungsrat des neuen Zentrums schon im Herbst 2024 seine vorbereitende Arbeit aufnehmen kann. Zusätzlich dazu haben das freie subventionierte Unterrichtswesen (PDF) und das Gemeinschaftsunterrichtswesen (ZFP) schon vor der Verabschiedung des Sonderdekrets eine Vereinbarung geschlossen, die es ermöglicht, dass bereits vor Gründung der neuen Einrichtung alle Integrationsprojekte zentral verwaltet werden. Das ist ein wichtiges Etappenziel, das wir im Januar 2024 erreicht haben. Beide Schulträger hatten sich bereits im Dezember 2021 in Form einer Absichtserklärung zu diesem Schritt bekannt.
In Integrationsprojekten unterstützen Integrationslehrer die Regelschulen, um Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf optimal in das Schulleben zu integrieren und zu fördern.
Kompetenzzentrum des ZFP als zentraler Beratungs- und Unterstützungsdienst
Konkret bringt die Vereinbarung folgende Änderung mit sich: Alle Integrationslehrer werden am Kompetenzzentrum des ZFP, dem zukünftigen Beratungs- und Unterstützungsdienst, zusammengeführt. Dadurch liegen Organisation, Koordinierung und Betreuung der Integrationsprojekte in einer Hand. So sollen die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten für die Regelschulen besser aufeinander abgestimmt werden. Gleichzeitig soll durch die Bildung von Förderteams bestehend aus Klassenlehrer und Unterstützungspersonal (Förderpädagogen und Integrationslehrer) im Sinne eines inklusiveren Bildungswesens, wie es der Name der neuen Einrichtung vorgibt, das förderpädagogische Wissen in den Regelschulen gestärkt werden. Der Vertrag regelt, dass das vom freien Träger in der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der PDF beschäftigte und dort mit der Betreuung der Integrationsprojekte beauftragte Personal ab dem 1. September 2024 dem ZFP zur Betreuung der Integrationsprojekte zur Verfügung gestellt wird
Reform in zwei Phasen
Mit dem Abkommen und der neuen Einrichtung geht die Reform Förderpädagogik in die erste Phase. Die zweite Phase der Reform wird im Rahmen des ordentlichen Dekretes, das zurzeit erarbeitet wird, sowie der Bildungsvision 2040 „Meine Bildung. Meine Zukunft.“ umgesetzt. Die Vision für die Bildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist es, eine qualitativ hochwertige und inklusive Bildung zu gewährleisten in einer Lernumgebung, in der alle Lernenden ihren individuellen Bedürfnissen und Potenzialen entsprechend gefördert und gefordert werden, sich entfalten und wohlfühlen. So sollen in diesem Rahmen sowohl ein Sozialindex zur bedarfsgerechteren Verteilung des Stellenkapitals an die Schulen (d. h. zur besseren Umrahmung von Schülern mit besonderen Bedarfen) eingeführt werden als auch die Zuteilung von sonderpädagogischem Förderbedarf überdacht werden.
Letzterer soll vorwiegend besonders unterstützungsbedürftigen Schülerprofilen zugutekommen, die ansonsten nicht dem Regelunterricht folgen könnten. Gleichzeitig soll die Zusatzausbildung im Bereich Förderpädagogik integral in der Primarschullehrerausbildung verankert werden, um die Regelschulen längerfristig zu befähigen, die Unterstützung für förderbedürftige Kinder und Jugendliche eigenständig zu organisieren.
Ein besserer Übergang zwischen Primar- und Sekundarschule ist ebenfalls Teil der Reformüberlegungen zum Erreichen der Grundsätze und strategischen Ziele der Bildungsvision 2040: Chancengerechtigkeit erreichen, zukunftsorientierte Kompetenzen fördern, Wohlbefinden stärken, hohe Qualität sichern.