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Reduzierte Schulbesuchskosten für Sekundarschüler ab September

Den Eltern von Sekundarschülern dürfen ab dem 1. September keine Kosten für Kopien, das Tagebuch und die Diplomausstellung mehr in Rechnung gestellt werden. Die Kosten trägt die Regierung. Sie zahlt den Schulen eine jährliche Subvention in Höhe von 100 Euro pro Schüler.

Lydia Klinkenberg erläutert:

Die Reduzierung der Schulbesuchskosten für die Erziehungsberechtigten ist seit vielen Jahren ein wichtiges Ziel der Regierung, um die Bildungsgerechtigkeit zu fördern. Ab September regeln wir daher per Dekret, was die Sekundarschulen den Eltern nicht mehr in Rechnung stellen dürfen und stellen den Schulen eine indexierte Subvention von 100 Euro pro Jahr und pro Schüler zur Verfügung. Diese zusätzlichen 100 Euro dienen dazu, die Kosten für Kopien, Tagebücher und Diplome zu decken, die die Schulen den Erziehungsberechtigen nicht mehr in Rechnung stellen dürfen. Die Laptops, die wir kostenlos zur Verfügung stellen, tragen schon jetzt dazu bei, die Kosten für die Erziehungsberechtigten zu reduzieren und erhöhen die Chancengleichheit für unsere Schülerinnen und Schüler.

Eine Ende 2020 durchgeführte Befragung aller Sekundarschulen hat die Verwaltungskosten – unabhängig von Jahrgang und Studienrichtung – als größten Kostenfaktor in den Sekundarschulen ermittelt. Damit gemeint sind die Kosten für die Kopien, die an die Schüler verteilt werden, die Unkosten für das Tagebuch und die Kosten für die Diplomausstellung.

Die Grundschulen erhalten bereits seit 2014 finanzielle Mittel zur Reduzierung der Schulbesuchskosten. Der Bund der Familien bescheinigte der Regierung in einer Analyse aus dem Jahr 2017, dass diese Maßnahme erfolgreich war.