• Menschen mit Beeinträchtigung

Reduzierte Elternbeteiligung für Freizeitbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung

Eltern zahlen ab sofort weniger für die Betreuung ihres Kindes mit Beeinträchtigung in der Freizeitbegleitung des Begleitzentrums Griesdeck. Die Tarife werden rückwirkend zum 1. April 2024 angepasst und reduzieren sich um circa 70 %. Grund für die Anpassung ist die große Diskrepanz zwischen der finanziellen Beteiligung in der Kinderbetreuung und in der Freizeitbegleitung.

Die Freizeitbegleitung

Die Freizeitbegleitung im Begleitzentrum Griesdeck richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahre mit psychischer oder physischer Beeinträchtigung. In den Standorten in Eupen und Elsenborn werden sie an einem (Mittwoch)-Nachmittag, an Ferientagen oder auch während eines ganzen Wochenendes betreut. Dabei erwartet sie ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm.

Für viele Eltern bedeutet die Freizeitbegleitung eine enorme Entlastung. Gleichzeitig eröffnet sie den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, aktiv zu sein, kleine Abenteuer zu erleben und Spaß zu haben. Im Zuge der Reform der Kinderbetreuung ist bei den betroffenen Eltern der Wunsch nach einer Angleichung der Tarife aufgekommen. Im Auftrag der Regierung hat die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben gemeinsam mit dem Dienst für Freizeitbegleitung und der Elternvereinigung einen Konzeptvorschlag erarbeitet, dem wir mit dieser Anpassung gefolgt sind.

Reduzierung der Beiträge um ca. 70 %

Rückwirkend zum 1. April 2024 gelten für die Freizeitbegleitung folgende Tarife: Eine Halbtagsbetreuung von bis zu 5 Stunden kostet 7 € (zuvor 25 €). Für den Verbleib von mehr als 5 Stunden bis höchstens 12 Stunden werden 14,76 € (zuvor 50 €) berechnet.  Die Anpassung orientiert sich am Beteiligungstarif des Internats des Zentrums für Förderpädagogik.

Diese Kostenreduzierung betrifft ebenfalls die Freizeitangebote, die während der Schulferien angeboten werden und die externen Wohnressourcen, die Kinder unter 21 Jahren, die noch zu Hause leben, zur Entlastung stundenweise begleiten

 

Inklusion als Querschnittsaufgabe in der DG

“So auch in der Kinderbetreuung. Das neue Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung (ZKB) stellt sich bewusst den Herausforderungen der Inklusion und arbeitet derzeit an einem neuen Konzept zur Inklusion. Im Sinne der Inklusion werden alle Kinder, Familien und Mitarbeiter in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit akzeptiert und als Bereicherung für das Zusammenleben wahrgenommen. Das bedeutet, dass die Kinderbetreuer jedes Kind willkommen heißen und das Recht aller Kinder auf Bildung und Teilhabe ernst nehmen. Um dem Zugang zum Dienst für alle zu ermöglichen, arbeitet das ZKB mit spezifischen Leitlinien zur Barrierefreiheit und leichter Sprache. Als zuständige Ministerin habe ich in diesem Sinne bewusst die Inklusion als zentrale Aufgabe im entsprechenden Dekret verankert“, so die Ministerin.

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