Hier lesen Sie meine Stellungnahme zu diesem Thema:
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten Unterstützung!
Im Lehrauftrag unserer Pädagoginnen und Pädagogen ist verankert, dass alle Kinder ihren jeweiligen Potenzialen entsprechend gefördert werden. Indem wir die Mittel also so verteilen, dass sie beim Kind ankommen und die, die sie am dringendsten benötigen, Unterstützung erhalten, steigern wir die Bildungsgerechtigkeit.
Das entspricht auch dem Kern der Vision 2040 für das Bildungswesen, mit der wir uns dem Ziel verpflichten, die Qualität unserer Bildung und die Bildungsgerechtigkeit weiter zu steigern.
Dabei unterscheiden wir in Ostbelgien zwischen niederschwelliger und hochschwelliger Förderung.
- Bei der hochschwelligen Förderung erfolgt eine individuelle Ressourcenzuteilung aufgrund eines durch Kaleido Ostbelgien festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs. D.h. die Person, die unterstützt, wird einem Kind zugeteilt. Ein Förderbedarf kann vorliegen, wenn z. B. eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Aber auch eine festgestellte Hochbegabung kann zu Förderbedarf führen. Diese Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf können dann gezielt gefördert werden.
- Bei der niederschwelligen Förderung hingegen, stellt die Regierung allen Schulen flächendeckend personelle Ressourcen in Form von Förderpädagogen bereit, deren Einsatz schulintern koordinierte und professionelle Fördermaßnahmen für Schüler mit zusätzlichem Förderbedarf gewährleistet
Investitionen in die Begabtenförderung
Die Regierung hat die finanziellen Mittel für Hochbegabung nicht gekürzt. Im Gegenteil, wir haben die Mittel für die niederschwellige Förderung an allen Schulen in den vergangenen Jahren massiv erhöht. Da das Budget keine weitere Erhöhung der BVA-Stellen erlaubt und zudem noch Sparzwänge hinzugekommen sind, haben wir in diesem Jahr jeden BVA-Antrag nach einheitlichen Kriterien objektiv geprüft, um bei der Entscheidung sicherzustellen, dass die zusätzlichen Ressourcen (die begrenzt sind), vorrangig den Kindern zugutekommen, die aufgrund einer Schwäche, einer Krankheit oder Verhaltensauffälligkeit besonders dringend Unterstützung benötigen.
Das sind z. B. Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, deren Förderung sich nur mit zusätzlichem Stundenkapital gewährleisten lasse, so die Ministerin. So wird beispielsweise ein Kind, das an Diabetes leidet, durch einen Krankenpfleger stundenweise begleitet. Aber auch für die Begabtenförderung wurden und werden weiter Ressourcen zur Verfügung gestellt.
Trotz Kürzung der BVA-Stellen investieren wir 111.000 Euro in 1,85 VZÄ für die Begabtenförderung. Davon fließen alleine 60.000 in ihr Projekt an der Pater-Damian-Grundschule
Systemische Verankerung der Begabtenförderung durch Befähigung von Personalmitgliedern
Unsere Vision ist es, die Begabtenförderung systemisch zu verankern. Das tun wir, indem wir die Lehrpersonen im Umgang mit diesen Schülern befähigen und die Anzahl dieser Personalmitglieder kontinuierlich steigern. Das geschieht ganz konkret durch die in Kooperation mit der Uni Mons angebotene Weiterbildung. Die Kosten für diese Weiterbildungsmaßnahme beliefen sich bei der ersten Auflage auf 24.553,98 Euro. Die zweite Auflage startet bereits im Oktober dieses Jahres. Für die Personalmitglieder ist die zertifizierte Weiterbildung gänzlich kostenlos. Sie findet zudem während der Unterrichtszeit statt. Indem wir das Personal qualifizieren, sorgen wir dafür, dass die Begabtenförderung integraler und selbstverständlicher Teil der niederschwelligen Förderung wird, für die wir allen Schulträgern wie oben beschrieben Ressourcen bereitstellen. Personalmitglieder, die die Weiterbildung erfolgreich absolviert haben, sollen als Multiplikatoren im Unterrichtswesen fungieren und das erworbene Wissen an das Kollegium weiterzugeben. Wenn das geschieht, bedarf es keines zusätzlichen Stellenkapitals mehr.
Ich kann die erste Reaktion der Eltern sehr gut nachvollziehen. Die Kürzung der BVA-Stellen bedeutet jedoch nicht gleich das Aus für das Zebra-Projekt. Im Gegenteil. Jetzt sollte das Pilotprojekt Zebra nach einer Testphase von nunmehr vier Jahren in den Schulalltag integriert werden, d.h. mit den vorhandenen Ressourcen aus dem dekretal festgelegten Stundenkapital realisiert werden. Das würde ich mir jedenfalls wünschen. Die Entscheidung und Art und Weise der Umsetzung liegt im Sinne der pädagogischen Freiheit jedoch in den Händen der Schulleiterin bzw. des Schulträgers. Fakt ist: Würden wir diese für Pilotprojekte gewährten Ressourcen und alle beantragten BVA-Anträge, die jedes Jahr aufs Neue zunehmen, allesamt langfristig strukturell gewähren, könnten wir keine Projekte mehr unterstützen. Das kann sich kein System leisten und ist auch nicht effizient. Auch die OECD unterstreicht in ihrer Analyse, dass wir überdurchschnittlich viele Ressourcen in das ostbelgische Bildungssystem investieren.“
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert bereits seit vielen Jahren schulübergreifende Projekte zur Begabtenförderung wie „Tage für helle Köpfe“. Neu ist das Angebot „Matheasse“, das ab dem kommenden Schuljahr starten soll und sich an Kinder aus der Oberstufe des Primarschulunterrichts richtet. Es handelt sich um Forschernachmittage für mathematisch interessierte Kinder während eines ganzen Schuljahres. Auch hier werden die Lehrpersonen miteinbezogen und befähigt, damit sie die Begabtenförderung in Mathematik nachhaltig in ihren Unterricht integrieren können. Darüber hinaus gibt es die AG Hochbegabung, bestehend aus Mitarbeitern des Kompetenzzentrums, Schulleitern und Kaleido Ostbelgien, die schulübergreifend tätig ist. Ferner steht das Kompetenzzentrum des Zentrums für Förderpädagogik den Schulen als pädagogischer Dienstleistungsanbieter zur Verfügung.