• Pädagogik

Keine Dezemberprüfungen mehr im GUW

Ab dem kommenden Schuljahr entfallen in den Regelsekundarschulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens (GUW) in allen Stufen die Dezemberprüfungen.

Durch die Abschaffung der Dezemberprüfung werden zwei bis drei Wochen Unterrichtszeit gewonnen, die sinnvoll für den kompetenzorientierten Unterricht und die kompetenzorientierte Leistungsermittlung und -bewertungen genutzt werden kann, zumal in den bisherigen Dezemberprüfungen die Kompetenzen geprüft werden, die kurz vorher bereits getestet und im Zeugnis bewertet worden sind. Durch die gewonnene Unterrichtszeit steht beispielsweise mehr Zeit zur Verfügung für formatives Feedback in Form von Lehrer-Schüler-Gesprächen oder für Projektarbeit, die auch personale, soziale und fächerübergreifende Kompetenzen fördert.

Im Grunde ist die Abschaffung der Dezember-Prüfungen – und die Veränderung der Leistungsermittlung und -bewertung insgesamt – auf die veränderten Anforderungen an Schule und die damit verbundene Kompetenzorientierung im Unterricht zurückzuführen. Der Kompetenzerwerb beinhaltet nicht nur die Aneignung und die Reproduktion von Wissen, sondern auch die Anwendung dieses Wissens im Alltag in Bezug auf reale Probleme, die Reflexion von Arbeitsprozessen und die Kommunikation über die erreichten Ergebnisse. Wissensprüfungen können zwar integrierter Bestandteil dieser zeitgemäßen Leistungsermittlung sein, aber nicht alleiniger Leistungsindikator. Kompetenzen können im Gegensatz zu Wissen nur vermittelt werden, indem entsprechend komplexe Lernsituationen geschaffen werden. Auch die Überprüfung und Bewertung des Kompetenzzuwachses können nur anhand komplexer Aufgabenstellungen erfolgen, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden und somit auch Aspekte wie kollaboratives Arbeiten und digitale Präsentationsformate berücksichtigen. All das erfordert Zeit und diese zeitlichen Rahmenbedingungen möchte die Ministerin durch die Abschaffung der Dezemberprüfungen schaffen.