Im Oktober 2020 hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Instituts für Aus- und Weiterbildung (IAWM), dessen Verwaltungsrat und Vertretern aller Sektoren der Regierung einen gemeinsamen Vorschlag zur Erhöhung der monatlichen Mindestentschädigung für Lehrlinge unterbreitet. Im Auftrag der Bildungsministerin wurden im Anschluss die Meinungen aller relevanten Akteure zum Vorhaben eingeholt. Diese fielen durchweg positiv aus.
Für Lydia Klinkenberg ist die Stärkung der mittelständischen Ausbildung eine Notwendigkeit, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken: „Vonseiten der Jugendlichen habe ich den Wunsch nach einer finanziellen Aufwertung in den vergangenen Monaten immer wieder gehört und genau wie die Akteure, die im Oktober 2020 an mich herangetreten sind, befürworte ich diese Maßnahme.
Der Zeitpunkt, zu dem uns der Vorschlag erreichte, war – mitten in der Corona-Pandemie – jedoch ungünstig. Wir wollten die Ausbildungsbetriebe nicht zusätzlich finanziell belasten. Daher habe ich dem IAWM die Erhöhung für das Ausbildungsjahr 2022-2023 zugesagt. Ich bin froh, dass wir es geschafft haben, die Dekret-Anpassungen fristgerecht vorzunehmen und die Erhöhung der Mindestentschädigung pünktlich zum Start des neuen Ausbildungsjahres zu ermöglichen. “Weiter ergänzt sie: “Wir dürfen allerdings nicht vergessen, dass wir von einer Mindestentschädigung sprechen. Viele ostbelgische Ausbildungsbetriebe zahlen ihren Lehrlingen bereits jetzt deutlich mehr als das, was im Erlass vorgesehen ist. Das bedeutet, dass die Jugendlichen, die bereits mehr erhalten, von der Erhöhung erst einmal nichts merken werden. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass die Anhebung der Mindestentschädigung einen spürbaren Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der dualen mittelständischen Ausbildung leisten wird.“