• Förderpädagogik

Förderung von Schülern mit besonderen Begabungen

Die Bildungsministerin hat eine neue kriterienbasierte Ressourcenzuteilung zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen beschlossen. Dadurch sollen bestehende Projekte zur Begabtenförderung strukturell abgesichert und neue Initiativen gefördert werden.

Ziel der umfassenden Bildungsstrategie, die Ministerin Klinkenberg kürzlich vorgestellt hat, ist unter anderem die Förderung der Inklusion und die bestmögliche Unterstützung aller Lernenden unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedarfe vom sozio-ökonomischen, kulturellen und sprachlichen Hintergrund bis hin zu besonderen Förderbedarfen aufgrund von Beeinträchtigungen oder besonderen Begabungen. Vor diesem Hintergrund hat Bildungsministerin Lydia Klinkenberg beschlossen, den Schulen auf der Grundlage objektiver Kriterien zusätzliche Personalressourcen für die Begabtenförderung zur Verfügung zu stellen.

Schulen, an denen mindestens ein Personalmitglied arbeitet, das über eine zertifizierte Weiterbildung zur Förderung von Lernenden mit besonderen Begabungen qualifiziert wurde, erhalten künftig auf Antrag sechs Förderstunden für diese „personne ressource“ sowie zusätzlich zwei Förderstunden pro diagnostiziertem hochbegabten Primar- bzw. Sekundarschüler.

Die Ministerin erläutert den Kontext und die Kriterien:

Gemäß dem Leitsatz der Bildungsvision, der besagt, dass alle Lernenden ‚ihren individuellen Bedürfnissen und Potenzialen entsprechend gefördert und gefordert werden‘ sollen, benötigen wir bestmögliche Rahmenbedingungen für eine inklusive Bildung. Schüler mit besonderen Bedürfnissen, sei es aufgrund von Beeinträchtigungen oder besonderen Begabungen, benötigen eine differenzierte Förderung, damit sie ihre Potenziale entfalten können. Schulen erhalten bereits seit langer Zeit zusätzliche Ressourcen zur Integration und besonderen Förderung von Schülern mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf. Außerdem haben wir an den Grundschulen Förderpädagogen eingeführt, die Lernende ohne diagnostizierten Förderbedarf niederschwellig unterstützen. Damit auch die Kinder und Jugendlichen mit besonderen Begabungen in den Genuss geeigneter Fördermaßnahmen kommen, haben wir interessierten Personalmitgliedern zusätzlich die Möglichkeit geboten, kostenlos an einer Weiterbildung zur Förderung von Lernenden mit besonderen Begabungen teilzunehmen. Diese Weiterbildung wurde von der Universität Mons in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Hochbegabung und dem Kompetenzzentrum des Zentrums für Förderpädagogik bereits einmal durchgeführt und soll demnächst erneut angeboten werden. Neben der Qualifizierung der Lehrer bedarf es auch ausreichender Ressourcen, um die Lernenden mit besonderer Begabung zu fördern. Deshalb stellen wir den Schulen künftig auf der Grundlage objektiver Kriterien zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung. So werden bestehende Initiativen zur Begabtenförderung in unseren Schulen, die bislang als Projekte gefördert wurden, strukturell abgesichert und neue Initiativen unterstützt.

Die neue kriteriengestützte Ressourcenzuteilung zur Begabtenförderung erfolgt in Erwartung der grundlegenden Reform der Förderpädagogik im Rahmen der Bildungsstrategie zur Umsetzung der Bildungsvision 2040. Ein wichtiger Meilenstein für die anstehende Reform war die kürzlich erfolgte Verabschiedung des Sonderdekrets zur Schaffung eines trägerübergreifenden Zentrums für inklusive Pädagogik.