Durch eine Anpassung des Dekrets über die Förderung der Fremdsprachenkompetenzen im Unterrichtswesen sind seit September 2022 Muttersprachler als Fachlehrer für fremdsprachliche Aktivitäten in den Kindergärten der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Einsatz. Sie erteilen zweimal pro Woche während 25 Minuten im Teamteaching mit der Kindergärtnerin/dem Kindergärtner Aktivitäten in der ersten Fremdsprache Französisch. Durch den Einsatz von Fachlehrern für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten – entweder Native Speakern oder Personen, die die Fremdsprache gründlich beherrschen – kommen die Kinder regelmäßig mit der französischen Sprache in Kontakt.
In Ostbelgien fördern wir die Mehrsprachigkeit bereits im Kindergarten. Dekretal ist vorgesehen, dass 50 bis 200 Minuten pro Schulwoche Aktivitäten in der ersten Fremdsprache organisiert werden, sodass die Kinder spielerisch mit der französischen Sprache in Kontakt kommen. Außerdem gibt es bilinguale Kindergärten und Primarschulen. Die DELF-Ergebnisse der Primarschüler aus dem letzten Schuljahr
bestätigen uns, dass dieser Ansatz genau richtig ist. Durch den verstärkten Einsatz von Muttersprachlern und Personen, die die Sprache gründlich beherrschen, erhoffe ich mir, diese guten Ergebnisse noch weiter auszubauen. Die Rückmeldungen, die ich bislang von den Schulleitern zum neuen Amt erhalten habe, fallen durchweg positiv aus. Sie berichten, dass durch den Einsatz von "Native Speakern" im Kindergarten die Motivation der Kinder an den fremdsprachlichen Aktivitäten gefördert wird.
Die Grundschulen erhalten pro Vollzeitstelle im Amt des Kindergärtners, die ihnen zur Verfügung steht, jeweils eine zusätzliche Stunde (1/28) für den Einsatz von „Native Speakern“. Für das laufende Schuljahr konnten insgesamt 23 Personalmitglieder in diesem neuen Amt eingestellt oder bezeichnet werden. Einige Stunden in den Gemeinden Eupen, Lontzen, Büllingen, St.Vith und Burg-Reuland sind derzeit noch unbesetzt.
Personen, die das Amt besetzten möchten, müssen über ein Diplom als Kindergärtner oder Primarschullehrer verfügen, die Fremdsprache gründlich (Sprachniveau B2) und die Unterrichtssprache ausreichend (Sprachniveau B1) beherrschen. Sie müssen zudem einen Nachweis in Fremdsprachendidaktik vorlegen.
- Für Kindergärtner/-innen erfolgt dieser Nachweis, indem sie fünf Zusatzmodule (6 ECTS) in Fremdsprachendidaktik im Kindergarten an der Autonomen Hochschule absolvieren. Die erste Zusatzausbildung für Fachlehrer für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten startet im September 2023.
- Primarschullehrer/-innen erhalten diesen Nachweis, indem sie eine Zusatzausbildung in Fremdsprachendidaktik an der Autonomen Hochschule absolvieren. Wenn sie die Zusatzausbildung vorweisen können, können sie sich ebenfalls auf das Amt im Kindergarten bewerben.