Mit der Schaffung des Dekrets über das Zentrum für Förderpädagogik im Mai 2009 hat
man sich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft dazu entschieden, die Förderschulen
zwar aufrechtzuerhalten, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aber nach
Möglichkeit in den Regelschulen zu beschulen. Individuelle Förderung eines jeden
Schülers nach seinen Bedarfen ist das Grundprinzip des Förderdekrets, denn „Jeder
Schüler ist ein Förderschüler“. Seither wurde kontinuierlich an diesem Grundprinzip
gearbeitet. Beispielsweise durch die dekretale Verankerung des Nachteilsausgleichs
und des Notenschutzes in den Jahren 2017 und 2018.
„Da die Anzahl von Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen
stetig ansteigt, kommt es zu einem verstärkten Einsatz von bezuschussten
Vertragsarbeitnehmern (BVA) im Bereich der hochschwelligen Förderung in den
Regelschulen. Das dazu benötigte Stundenkapital wurde in den vergangenen Jahren
immer weiter erhöht. Eine weitere Erhöhung ist aus ressourcentechnischen und
finanziellen Gründen in Zukunft einfach nicht mehr möglich. Daher müssen wir die
bestehenden Strukturen überdenken. Um die Reform vorzubereiten, bin ich in den
letzten Monaten mit allen ostbelgischen Akteuren und Experten in den Austausch getreten, um mir ein umfassendes Bild der Situation zu machen“, erläutert die
Ministerin die bestehende Situation.
Bis zum Schuljahr 2023-2024 soll eine paragemeinschaftliche Einrichtung nach dem
Vorbild der Autonomen Hochschule Ostbelgien und Kaleido Ostbelgien gegründet
werden, die alle Kräfte der Integration und des Kompetenzzentrums bündelt, damit die
Schulen künftig nur noch einen Ansprechpartner haben und die Schüler
mit besonderen Bedürfnissen dem Unterricht in der Regelschule unter optimalen
Bedingungen folgen können. Für die hochschwellige Förderung in den Regelschulen
sollen sowohl Integrationslehrer als auch Fachkräfte zuständig sein, wobei die
Integrationslehrer für die pädagogische Förderung und die Fachkräfte für die
therapeutische Unterstützung zuständig sind.
„Wir streben eine unabhängige Struktur mit pluralistischer Ausrichtung an, in der die
Pater-Damian-Förderschule (PDF) und das Zentrum für Förderpädagogik (ZFP), das in
seiner Gesamtheit vom GUW in diese neue Struktur übertragen wird, auf
Augenhöhe zusammenarbeiten. Wir sind diesbezüglich im Dialog mit dem freien Träger
(FSU). An der Grundausrichtung des Förderdekrets werden wir auf jeden Fall
festhalten“, so die Ministerin weiter.
Die Förderpädagogen bleiben wie bisher für die niederschwellige Förderung2
in den Regelschulen zuständig. Da aktuell noch nicht alle Stellen besetzt sind, wurden mit dem
letzten Sammeldekret die Zugangsmöglichkeiten zum Amt des Förderpädagogen in
dem Maße erweitert, dass auch Logopäden, die die notwendige Zusatzausbildung
nachweisen können, das Amt bekleiden können.
Die Ministerin erklärt den Vorteil der neuen Struktur: “Um den Regelschulen
mehr Planungssicherheit und Flexibilität in der Arbeit mit dem Förderteam (bestehend
aus Förderpädagoge, Integrationslehrer, Fachkräfte) zu geben, soll es zukünftig einen
mehrjährigen Kooperationsvertrag zwischen der paragemeinschaftlichen Einrichtung
und der Regelschule (aller Schulnetze: FSU, OSU, GUW) geben. Bei Kleinstschulen wird
das entsprechende Schulzentrum den Vertrag mit der paragemeinschaftlichen
Einrichtung abschließen. Letztere wird verantwortlich sein für den Verteilerschlüssel
von Integrationslehrern und Fachkräften. Es wird also nur einen einzigen gedeckelten
Topf für die Integrationslehrer und Fachkräfte geben, die nach Bedarf der Schülerinnen
und Schüler an die Regelschulen verteilt werden.“