• Kinderbetreuung

Erweiterte Bezuschussung für selbstständige (Co-)Tagesmütter und Tagesmütterhäuser

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten selbstständige Tagesmütter und -väter (STM) einen höheren Zuschuss für Funktionskosten, wenn sie mehr als vier Kleinkinder gleichzeitig betreuen. Auch die Bezuschussung der Tagesmütterhäuser wird angepasst, wenn mehr als zwölf Kleinkinder gleichzeitig betreut werden können.

In Kürze wird aus dem Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB) eine paragemeinschaftliche Einrichtung. Diese wird ebenfalls die Beratung und Begleitung der selbstständigen (Co-)Tagesmütter und -väter sowie der Tagesmütterhäuser übernehmen. Im Zuge des laufenden Reformprozesses in der Kleinkindbetreuung hat die Ministerin für Erziehung Lydia Klinkenberg erste Anpassungen der entsprechenden Regeltexte auf den Weg gebracht.

Seit dem 1. Januar 2023 gewährt sie den Zuschuss für Funktions- und Mietkosten für bis zu sechs Plätze, wenn die selbstständige Tagesmutter oder der Tagesvater die entsprechende Genehmigung erhalten hat.

Grund für diese Änderung: Für die selbstständigen Strukturen bedeutet das erneut eine finanzielle Aufwertung. Bislang war es so, dass der Funktionszuschuss für maximal vier Betreuungsplätze gewährt wurde, auch wenn die Tagesmütter/-väter im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Betreuungskapazität bis zu sechs Kleinkinder gleichzeitig betreuten.

Auch der jährliche Zuschuss, den die Tagesmütterhäuser pro Platz erhalten, kann künftig für bis zu 18 Betreuungsplätze gewährt werden.