Nach Konzertierung mit den Schulleiterinnen und Schulleitern schlägt Lydia Klinkenberg dem Parlament vor, dass die Schulträger künftig 50 % des Stellenkapitals im Amt des Kindergartenassistenten in einem anderen Amt organisieren können sollen. „Zurzeit sind erst 50 % der Stellen besetzt, da noch nicht das vollständige Stellenkapital gewährt wird. Von dieser Flexibilisierung betroffen sind lediglich die restlichen Stellen, die ab September 2023 und September 2024 für die Schulleiter abrufbar sein werden,“ erklärt die Bildungsministerin.
Lydia Klinkenberg ergänzt: „Durch diese Anpassung erhalten die Schulträger mehr Flexibilität. So können sie besser auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Niederlassungen in ihrer Trägerschaft eingehen. In zahlreichen Gesprächen – auch im Rahmen der Entwicklung einer Gesamtvision für das Bildungswesen – wurde immer wieder der Wunsch nach mehr Autonomie der Schulen bei Personalentscheidungen geäußert. Die vorgeschlagene Flexibilisierung ist ein erster Schritt in diese Richtung. Wenn das Parlament meinen Vorschlag genehmigt, können die Schulleiter künftig selbst entscheiden, ob sie 50 % des Stellenkapitals, auf das sie im Amt des Kindergartenassistenten Anrecht haben, nutzen, um einen Kindergärtner (m/w), einen Kindergartenassistenten (m/w), einen Erzieher (m/w) oder einen Fachlehrer für fremdsprachliche Aktivitäten einzustellen (m/w).“
Auf Anregung der Grundschulleiter unterbreitet die Ministerin dem Parlament ebenfalls den Vorschlag, dass Kindergartenassistentinnen und -assistenten punktuell kleine Gruppen ohne das Beisein des Kindergärtners betreuen können sollen. Konkret betrifft das folgende Aufgaben: spielen, basteln und werken, malen, musizieren, turnen, schwimmen und spazieren gehen. Bislang dürfen sie diese Tätigkeiten lediglich in Anwesenheit der Kindergärtner/-innen ausführen. Die Schulleiter sollen künftig entscheiden dürfen, ob und wann ein Kindergartenassistent diese Aufgaben übernimmt. Die Kindergärtner bleiben den Kindergartenassistenten gegenüber weisungsbefugt.
Die Schulleiter sollen die Kindergartenassistentinnen/-assistenten künftig zudem damit beauftragen können, während der Mittagspause Aufsichten in der Grundschule zu verrichten.
Alle genannten Maßnahmen werden mit dem Dekret über Maßnahmen im Unterrichtswesen (Sammeldekret) im Juni 2023 verabschiedet und treten nach Genehmigung durch das Parlament im September 2023 in Kraft.