Die Anzahl Stellen im Amt des Kindergärtners, auf die eine Schule Anrecht hat, werden anhand der Schülerzahlen berechnet. Ab dem Schuljahr 2023-2024 soll die Anzahl Kindergärtner/-innen-Stellen, auf die eine Schule aufgrund der Schülerzahlen Anrecht hat, auf die nächste volle Zahl an Stellen aufgerundet werden, d.h. alle Viertel-, Dreiviertel- und halben Stellen werden auf eine volle Stelle aufgestockt.
„Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Klassengröße zu reduzieren. Dadurch werden die Kindergärtner/-innen entlastet und sie können die individuelle Entwicklung der Kinder noch besser fördern“, erläutert Ministerin Klinkenberg.
Weiter erklärt sie: „Nach zahlreichen Gesprächen mit Schulträgern, Schulleitern und Kindergärtnern hat sich als zentrale Herausforderung herauskristallisiert, dass den Kindergärten mit Viertelstellen, halben Stellen und Dreiviertelstellen insofern nicht geholfen ist, als mit diesen Teilzeitstellen keine neue Klassengruppen eingerichtet werden können. Punktuell können zwar Klassen in Doppelbesetzung unterrichtet werden, jedoch bleibt die Klassengröße dadurch groß. Daher schlage ich vor, die Normen dahingehend anzupassen, dass künftig nur noch Vollzeitstellen gewährt werden, und zwar bei Erreichen der Norm, ab der zuvor eine zusätzliche Dreiviertel-, Viertel- oder halbe Stelle gewährt wurde. So wird deutlich früher eine zusätzliche Vollzeitstelle geschaffen als bislang. Im laufenden Schuljahr 2022-2023 hätten 28 Kindergartenniederlassungen mehr Stellenkapital erhalten; es hätten sich 14 zusätzliche Stellen im Amt des Kindergärtners ergeben. Negative Auswirkungen hat dieser Vorschlag für keinen Kindergarten.“
Außerdem schlägt Ministerin Klinkenberg dem Parlament vor, einen zusätzlichen Stichtag für die Neuberechnung des Stellenkapitals einzuführen. „Die Anzahl Personalmitglieder, die eine Schule einstellen kann, ist abhängig von der Anzahl Schüler. Der Stichtag für die Stellenkapitalberechnung ist der 15. März des vorhergehenden Schuljahres. Bislang ist es so, dass das Stellenkapital, das die Schulen erhalten, am 30. September und am fünften Schultag im April neu berechnet werden. Wenn die Anzahl der Schüler nach dem 30. September signifikant ansteigt, stellt das die Schulen vor Herausforderungen. Daher wollen wir künftig den fünften Schultag im Januar als zusätzlichen Stichtag einführen“, erklärt die Ministerin den Mehrwert dieser administrativen Anpassung.