• Kinderbetreuung

Erhöhung des Funktionszuschusses für selbstständige (Co-) Tagesmütter

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhöht den jährlichen Zuschuss für Funktions- und Mietkosten für selbstständige (Co-)Tagesmütter und -väter sowie die Tagesmütterhäuser um 100 Euro pro Betreuungsplatz. Diese zusätzliche Unterstützungsmaßnahme greift rückwirkend zum 1. April 2022.

Die selbstständigen Tagesmütter/-väter und Co-Tagesmütter/-väter erhalten seit dem 1. Januar 2021 einen Zuschuss für Funktions- und Mietkosten in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro jährlich pro Betreuungsplatz. Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist das Statut der Tagesmutter bzw. die Ausübung des Berufs im Haupt- oder im Nebenberuf und die damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträge.

Auf Initiative der Ministerin für Erziehung ist zum 1. April 2022 bereits die steuerbefreite Tagesentschädigung für die konventionierten Tagesmütter auf 25,50 Euro pro Kind für eine Ganztagsbetreuung gestiegen.

Um den Funktionskostenzuschuss der privaten Kinderbetreuungsstrukturen an die erhöhte Tagesentschädigung anzugleichen, die die konventionierten Tagesmütter seitdem erhalten, hat die Regierung beschlossen, den Funktionskostenzuschuss  rekurrent um je 100 € pro Betreuungsplatz pro Jahr (indexierter Betrag) zu erhöhen. Diese Erhöhung soll ebenfalls rückwirkend ab dem 1. April 2022 in Kraft treten. Gleiches gilt für die Tagesmütterhäuser.