Die Erhöhung der steuerbefreiten Tagesentschädigung entspricht einer Steigerung um 4,26 Euro, also 20 % pro Kind und Ganztagsbetreuung, innerhalb eines Jahres. Mit dieser Maßnahme möchte ich die Tagesmütter bei steigenden Lebenshaltungskosten nach den Möglichkeiten im Rahmen des Teilstatuts
finanziell unterstützen bis das Vollstatut, das wir im Zuge der Neuausrichtung des RZKB einführen werden, im kommenden Jahr greifen wird.
Erhöhung der Tagesentschädigung für konventionierte Tagesmütter
Ab dem 1. April 2022 steigt die steuerbefreite Tagesentschädigung für konventionierte Tagesmütter auf 25,50 Euro pro Kind und Ganztagsbetreuung.