Lernen formt und fördert die Persönlichkeit, ganz egal in welchem Alter. Die Erwachsenenbildungseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereichern mit ihrem vielfältigen Angebot für alle Altersklassen unsere Bildungslandschaft. Zur Durchführung der Angebote stellt die Deutschsprachige Gemeinschaft den Einrichtungen erhebliche Fördermittel zur Verfügung. Diese werden wir zukünftig erhöhen, damit die Angebote in ihrer Vielfalt und Qualität aufrechterhalten werden können. Durch die Corona-Krise, rückläufige Mitgliedsbeiträge und fehlende Unterstützung einiger Mutterorganisationen wurden die Einrichtungen vor finanzielle Herausforderungen gestellt.
Bereits in der Regierungserklärung vom 19. September 2022 teilte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit, alle Zuwendungen an die Einrichtungen des nicht kommerziellen Sektors um 6,25 % zu erhöhen. Grund dafür waren die hohe Inflation und die steigenden Energiekosten. Zu diesen Einrichtungen gehören ebenfalls die Erwachsenenbildungsorganisationen, die seit 2022 von der Erhöhung profitieren können.
Neu hinzu kommt seit dem 1. Januar 2023 eine Zusatzpauschale von 20.000 Euro für große Einrichtungen.
Eine große Einrichtung ist eine Einrichtung, die jährlich mindestens 2.000 Weiterbildungs-stunden durchführt und mindestens über 1,5 vollzeitäquivalente Mitarbeiter verfügt, die im Erwachsenenbildungsbereich tätig sind. Wie die Bildungsministerin erklärt, haben derzeit fünf der insgesamt 12 Einrichtungen Anspruch auf die Zusatzpauschale:
Mit den zusätzlichen Mitteln, die wir zur Verfügung stellen, tragen wir der Tatsache Rechnung, dass Einrichtungen, die mehr Weiterbildungsstunden anbieten, auch höhere Funktions- und Personalkosten zu tragen haben. Außerdem schaffen wir eine Anreizfinanzierung für Einrichtungen, die sich dazu entschließen, zu fusionieren. Dies ist als Angebot zu verstehen. Dadurch erhoffe ich mir eine Stärkung der Erwachsenenbildungseinrichtungen. Die Bündelung der Ressourcen kann zu einer Reduzierung des administrativen Aufwands und zur Schaffung von Möglichkeiten zur Teamarbeit führen. Zudem ergibt sich daraus für die Einrichtungen mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Angebote vor dem Hintergrund neuer gesellschaftlicher Herausforderungen.
Im Falle einer Fusion werden die zum Zeitpunkt der Fusion geltenden jährlichen Pauschalförderungen der betreffenden Einrichtungen der Erwachsenenbildung addiert und um einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro erhöht. Dieser Betrag beläuft sich auf 20.000 Euro, wenn die fusionierte Einrichtung jährlich mindestens 10.000 Weiterbildungsstunden durchführt und mindestens über vier vollzeitäquivalente Mitarbeiter verfügt, die im Erwachsenenbildungsbereich tätig sind.