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DuO-Ausbildungsförderung gut angelaufen

Von Juli bis September sind 256 Anträge für die Ausbildungsförderung für Mangelberufe im Ministerium eingegangen. DuO-Empfänger erhalten 350 Euro pro Monat während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Mangelberuf.
Die Antragstellung endet am 15. November.

35 % der Antragsteller haben ihren Wohnsitz in Eupen. Weitere 10 % kommen aus Raeren und 12 % aus Bütgenbach. Die restlichen Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind mit einem Anteil zwischen 5 % und 8,5 % der Antragsteller vertreten, mit Ausnahme von Burg-Reuland, wo lediglich 1,5 % der Antragsteller wohnhaft sind. Darüber hinaus haben 4,3 % der Antragsteller ihren Wohnsitz in Belgien außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft und es gibt zwei Antragsteller mit Wohnsitz in Aachen.

Bislang wurde DuO am häufigsten für das Lehramtsstudium an der AHS beantragt. 43 Antragsteller absolvieren ein Lehramtsstudium für die Primarschule, während 34 Antragsteller ein Lehramtsstudium für den Kindergarten absolvieren. Hohen Zuspruch findet DuO auch im Gesundheitsbereich: 22 Antragsteller sind im Fachbereich Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften an der AHS eingeschrieben. Darüber hinaus erhielten wir 13 Anträge von zukünftigen Ärzten und 3 von zukünftigen Zahnärzten. Die dualen Bachelor-Studiengänge sind ebenfalls gut vertreten, mit 11 Antragstellern für Public und Business Administration sowie 10 Antragstellern für Buchhaltung.

Im Hinblick auf die Lehrlinge haben wir jeweils zwischen 8 und 10 Anträgen von Auszubildenden in den Lehrprogrammen Elektroinstallateur, Bauschreiner und Garten- und Landschaftsbau erhalten.

95 Studien- und Ausbildungszweige geben Anrecht

  • Alle an der Autonomen Hochschule Ostbelgiens angebotenen Studiengänge
  • Die berufsbildenden Abteilungen des RSI Eupen (Sozialkosmetik ausgenommen), die Abteilung Bürokaufleute des BIB Büllingen, die Abteilungen Holztechnik, KFZ-Mechatronik und Landwirtschaft des TI St.Vith und die Abteilungen Pflegehilfe und Verwaltung/Geschäftsführung an der Maria-Goretti-Sekundarschule
  • Das staatlich anerkannte Zahnmedizinstudium gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG (im In- und Ausland)
  • Das staatlich anerkannte Medizinstudium gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG (im In- und Ausland)
  • 72 verschiedene duale Ausbildungen. Z. B. Metzger, Bäcker, Heizungsinstallateur, Optiker, Bauschreiner, Dachdecker, Gärtner und Verkäufer.
  • Die drei dualen Bachelorstudiengänge Versicherungsmakler, Buchhalter, Public and Business Administration

Welche Bedingungen muss der Antragsteller erfüllen?

  • Die Ausbildungsförderung beantragen, können alle Personen, die nicht mehr schulpflichtig sind und
    • ein Studium in der Deutschsprachigen Gemeinschaft absolvieren;
    • eine duale Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft absolvieren;
    • oder das 7. Jahr einer berufsbildenden Abteilung einer Sekundarschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft besuchen.

    Zusätzlich können auch Zahnmedizinstudenten und Medizinstudenten, die ihr Studium an einer an einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung in der EU, im EWR oder in der Schweiz absolvieren, die DuO-Ausbildungsförderung beantragen. Eine weitere Bedingung: Sie müssen bei der ersten Antragstellung seit mindestens 6 Monaten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen.

Die Antragstellung für das Schuljahr 2023-2024 ist noch bis zum 15. November 2023 möglich.