Konkret hat die Regierung die Schnupperwochen durch eine Dekretanpassung als Aufgabe des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) festgehalten. Die Bildungsministerin zeigt sich erfreut darüber, dass für Schnupperwochen die notwendige Sicherheit geschaffen werden konnte.
Die Schnupperwochen sind seit nunmehr 30 Jahren ein wichtiges Werkzeug, um jungen Menschen das Handwerk nahe zu bringen und ihnen einen Einblick in den Berufsalltag der Unternehmen zu geben. Für rund 13 % aller neuen Lehrlinge waren die Schnupperwochen im letzten Jahr sogar das Eintrittsportal in die Lehre. Unsere Schnupperwochen zeichnet aus, dass die Jugendlichen aktiv mitarbeiten, statt nur zu beobachten. Durch die rechtliche Grundlage, die wir nun geschaffen haben, sind die Schnuppertage nunmehr dekretale Aufgabe der beruflichen Orientierung des IAWM und damit für die Zukunft abgesichert.
Die Schnupperwochen finden zukünftig an drei Zeitpunkten im Jahr statt:
- während den zwei Wochen der Osterferien (2. bis 12. April 2024);
- während der letzten Woche vor dem Schuljahresende und der ersten Woche nach Schuljahresende (24. Juni bis 5. Juli 2024);
- während zwei Wochen im Monat August (19. bis 30. August 2024).