Gemeinsam mit der Ministerin für Sport bezog sie Stellung zum Thema. Die Ministerinnen teilen die Einschätzung der Sportlehrer, das Sport wichtig ist und von Kindesalter an gefördert werden sollte.
"Ich nehme die Forderung der Sportlehrer sehr ernst. Es ist aber derzeit nicht möglich, die Anzahl der Sportstunden zu erhöhen, da man dann an anderer Stelle Unterrichte streichen müsste, obwohl gleichzeitig die Anforderungen an Schule stetig wachsen. So müssen neben den Fachkompetenzen zunehmend überfachliche Kompetenzen vermittelt werden. Medienbildung, politische Bildung, Bildung zur nachhaltigen Entwicklung, lebensrettende Kompetenzen der ersten Hilfe und berufliche Orientierung spielen eine zunehmend wichtige Rolle. Auch müssen Schulen immer mehr Zeit in die Förderung der sozio-emotionalen Entwicklung, z. B. die Resilienzförderung, bei Schülern investieren. Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Grundkompetenzen (lesen, rechnen, schreiben) noch besser gefördert werden müssen. Wie all diese Dinge gewichtet werden, gilt es, im Rahmen der Vision 2040 für das Bildungswesen zu klären. Selbstverständlich ist es mir als Bildungsministerin ein Anliegen, dass den Schülern die Kompetenzen, die sie gemäß Rahmenplan Sport erlangen sollen, von gut ausgebildetem Personal vermittelt werden. Sei es durch Fachlehrer, also ausgebildete Sportlehrer, oder durch die Primarschullehrer, die an der AHS in einem generalistischen Studium dazu befähigt werden, den Sportunterricht zu erteilen. Es ist bereits jetzt möglich, dass der Sportunterricht von Fachlehrern erteilt wird. Darüber, wer den Sportunterricht erteilt, entscheidet aber letztlich der jeweilige Schulträger. Da auch ich der Meinung bin, dass es durchaus Vorteile haben kann, den Sportunterricht von Fachlehrern erteilen zu lassen, habe ich dem Parlament über das diesjährige Dekret über Maßnahmen im Unterrichtswesen vorgeschlagen, die Zugangsbedingungen für das Amt des Sportlehrers flexibler zu gestalten. So soll das Amt des Sportlehrers ab dem kommenden Schuljahr für Personen, die Sport studieren, aber noch keine pädagogische Befähigung erlangt haben, zugänglicher werden. Bislang hatten Quereinsteiger keine Möglichkeit sich dienstrechtlich in Ordnung zu bringen. Ab September 2023 wird sich das ändern", so Lydia Klinkenberg
Statutanpassung betreffend Quereinsteiger
Für Quereinsteiger im Amt des Fachlehrers für Leibeserziehung im Grundschulwesen, die nicht über einen der erforderlichen oder für ausreichend erachteten Befähigungsnachweise verfügen, wird die Möglichkeit geschaffen, sich dienstrechtlich für dieses Amt in Ordnung zu bringen, indem sie das im Statut vorgesehene Abweichungsverfahren durchlaufen (d.h. drei Abweichungen von mindestens 15 Wochen innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Schuljahren absolvieren) und eine Lehrbefähigung von mindestens 30 ECTS erwerben. Bei dieser Lehrbefähigung handelt es sich konkret um die Agrégation oder um das von der AHS angebotene CAP+. Zudem müssen sie im Rahmen der Beurteilung, die im Laufe der dritten Abweichung erfolgt, mindestens die Note „ausreichend“ erhalten, um den Bezeichnungsbedingungen für das Amt des Fachlehrers für Leibeserziehung letztendlich zu genügen.
Das Dekret tritt am 1. September in Kraft.