• Kinderbetreuung

Anpassung der Elternbeteiligung an den Kinderbetreuungskosten

Zum 1. Januar 2024 sieht die Regierung eine Anpassung der Elternbeiträge in der Kinderbetreuung vor. Um die Elternbeteiligung sozial gerechter zu gestalten, wird die Kleinkindbetreuung – in Kinderkrippen, Co-Initiativen und bei dem Tagesmütterdienst des ZKB (Zentrum für Kinderbetreuung) – für Familien deren jährliches Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt, kostenlos. Auch in der Außerschulischen Betreuung (AUBE) gibt es Neuerungen: Für eine einstündige Betreuung entstehen keine Kosten mehr.

Die Ministerin erklärt:

Die aktuellen Beträge, die die Eltern für die Betreuung ihres Kindes beim RZKB zahlen, stammen noch aus dem Jahr 2007 und wurden seitdem weder indexiert noch angepasst. Hinzu kommt, dass das bisherige System sehr verwaltungsintensiv ist. Wir zählen sage und schreibe 186 verschiedene Tarife in der Kleinkindbetreuung und 122 verschiedene Tarife in der AUBE. Die Regierung beabsichtigt, dass die Kinderbetreuung für alle zugänglich und bezahlbar bleibt. Konkret werden wir deshalb die Staffelung der Elternbeteiligung nach Einkommen nach dem Vorbild der skandinavischen Länder sozial gerechter gestalten. Und das ab dem 1. Januar des kommenden Jahres, wenn auch das neue Zentrum für Kinderbetreuung (ZKB) die Zuständigkeiten in der Kinderbetreuung vom RZKB übernimmt.

Kostenlosigkeit unter Medianeinkommen

Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro wird die Kleinkindbetreuung bei einer (Co-)Tagesmutter oder Kinderkrippe des ZKB und in einer Kinderkrippe künftig kostenlos sein. Für Haushalte, deren Einkommen über diesem mittleren Einkommen (Medianeinkommen) liegt, werden neue indexgebundene Tarifstufen eingeführt. Die Elternbeteiligung in der Kleinkindbetreuung bleibt aber weiterhin einkommensabhängig. Als Basis zu deren Berechnung dient jedoch künftig das globale steuerpflichtige Jahreseinkommen des Haushalts, das auf dem Steuerbescheid vermerkt ist und nicht mehr der monatliche Nettolohn der Erziehungsberechtigten. Auf diese Weise soll der administrative Aufwand für den Dienst und die Erziehungsberechtigten reduziert werden.

Ausgleichzahlung für Betreuung bei selbstständigen Strukturen

In diesem neuen System zahlen die Personen, die unter dem mittleren belgischen Medianeinkommen von 40.000 Euro liegen, nichts mehr für eine Betreuung bei einer Tagesmutter oder in einer Kinderkrippe, die die Tariftabelle anwendet. Für alle Einkommen, die darüber liegen, gelten neue Tarife. Durch die Anpassungen verringert die Regierung den Unterschied zu den Elterntarifen bei den selbstständigen Kinderbetreuungsstrukturen, die bekanntlich höhere Tarife anwenden müssen, um kostendeckend zu arbeiten, obwohl sie ebenfalls von einer finanziellen Unterstützung pro Kinderbetreuungsplatz durch die Regierung profitieren. Um weiterhin alle Betreuungsformen zu unterstützen, einen guten Mix an Angeboten zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass Eltern sich nicht aus Kostengründen gegen eine selbstständige Tagesmutter entscheiden, zahlt das Ministerium zukünftig einen Ausgleich pro Kind pro Tag aus.

Erste Betreuungsstunde in der AUBE für alle kostenlos

Die Regierung definiert erstmals für die außerschulische Betreuung (AUBE) die Elternbeteiligung per Erlass. Ab dem 1. Januar 2024 wird für alle Kinder eine Stunde Betreuung pro Tag in der außerschulischen Betreuung (AUBE) kostenlos. Egal zu welcher Einkommenskategorie die Erziehungsberechtigten gehören. Ab der zweiten Stunde wird 1 Euro pro Stunde berechnet.

Am 1. Januar 2024 übernimmt das „Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung“ alle Aufgaben der VoG RZKB in der Kinderbetreuung. Für die konventionierten Tagesmütter ergibt sich daraus ein neues Arbeitnehmerstatut: Diese Tagesmütter haben die Option,  einen Arbeitnehmer-Vertrag zu erhalten, der ihnen zukünftig einen monatlich gleichbleibenden Lohn und eine umfassende soziale Absicherung ermöglicht. Sie erhalten somit einen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst. Das bedeutet eine massive und notwendige Aufwertung für den Beruf und zeitgemäße Arbeitsbedingungen. Arbeitszeiten von über 50 Stunden sollen somit der Vergangenheit angehören. Auch alle anderen Personalmitglieder der VoG RZKB erhalten ein Vertragsangebot im öffentlichen Dienst. Durch die Gründung der neuen Einrichtung öffentlichen Rechts (ZKB) erhält das Zentrum nicht nur Planungssicherheit mit einer gesicherten Finanzierung der Kinderbetreuungsangebote, sondern ebenfalls die Möglichkeit, sich zukunftsfähig aufzustellen, den zusätzlichen Bedarf an Kinderbetreuung längerfristig abzudecken und neue bedarfsgerechte Angebote zu schaffen.