Kinder, die das Alter von zweieinhalb Jahren erreicht haben, können ab dem kommenden Schuljahr an folgenden Eintrittsdaten den Kindergarten besuchen:
- jeweils am ersten Schultag nach den Schulferien (Allerheiligenferien, Weihnachtsferien, Karnevalsferien, Osterferien),
- am ersten Schultag des Monats Februar oder
- am ersten Schultag nach Christi Himmelfahrt
Die Bildungsministerin erklärt:
Laut Bevölkerungszahlen werden im Laufe des Schuljahres 2024-2025 maximal 420 Kinder mehr den Kindergarten besuchen können, wenn ihre Eltern das möchten. Indem wir feste Eintrittsdaten definieren, sorgen wir dafür, dass die Kinder gleichzeitig im Kindergarten eintreffen. So können die Schulen sich organisatorisch bestmöglich auf den Empfang der Jüngeren vorbereiten. Konkret sieht die Regelung vor, dass am ersten Schultag lediglich die Kinder starten, die bis zum 2. März 2022 einschließlich geboren sind, am ersten Schultag nach den Allerheiligenferien folgen dann die Kinder, die bis zum 4. Mai 2022 einschließlich geboren sind, usw. Die Erziehungsberechtigten können alle Eintrittszeitpunkte für das laufende Schuljahr auf dem Bildungsportal online nachlesen
Mit der Entscheidung, das Kindergarteneintrittsalter herabzusetzen, hat die Regierung bereits im Jahr 2018 das Amt der Kindergartenassistentinnen und -assistenten geschaffen, um die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner bei der Aufnahme der 2,5-Jährigen zu unterstützen. Durch die mehrjährige Vorlaufszeit erhielten zudem alle Schulen die Möglichkeit, organisatorische, personelle und infrastrukturelle Vorbereitungen zu treffen, um sich auf die Ankunft der 2,5-Jährigen vorzubereiten.
Seit September 2023 greifen zudem zusätzliche Maßnahmen der Regierung: Seitdem die Regierung im letzten Schuljahr die Normen für die Berechnung der Kindergärtner-Stellen angepasst hat, erhalten die Kindergärten mehr Personal. Dadurch werden Klassengrößen schneller reduziert und die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner werden in ihrer täglichen Arbeit unterstützt, damit sie die Kinder ab dem frühesten Lebensalter bestmöglich fördern können.
Die Bildungsministerin ruft diese in Erinnerung:
Wir haben das Stellenkapital im Kindergarten dahingehend angepasst, dass seit September immer zusätzliche Vollzeitstellen im Amt des Kindergärtners gewährt werden, und zwar bei Erreichen der Norm, ab der zuvor nur eine zusätzliche Viertel-, halbe oder Dreiviertelstelle gewährt wurde. Wir runden also auf und bringen damit mehr Kindergärtner/-innen in unsere Kindergärten, um so die Kindergärtner/-innen zu entlasten. Im laufenden Schuljahr sind das 19,5mehr als noch im Vorjahr. Außerdem haben wir einen zusätzlichen Stichtag für die Neuberechnung des Stellenkapitals im Januar eingeführt, um den Schülerentwicklungen besser Rechnung tragen zu können. In diesem Schuljahr hat dies dazu geführt, Wir haben den Trägern auch die Möglichkeit gegeben, 50 % des Stellenkapitals im Amt des Kindergartenassistenten in einem anderen Amt organisieren zu können. Sie können dabei wählen, ob sie das Stellenkapital im Amt des Kindergartenassistenten, des Kindergärtners, des Fachlehrers für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten, Fachlehrer für Musik oder im Amt des Erziehers in der Grundschule organisieren. Auch durch diese Maßnahme sorgen wir dafür, dass bei Bedarf mehr Kindergärtner/-innen oder andere Fachkräfte eingesetzt werden können. Einige Schulen haben bereits von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.
Abschließend erinnert die Ministerin daran, dass die Erziehungsberechtigten frei entscheiden können, ob sie ihr Kind im Alter von 2,5 Jahren in den Kindergarten einschreiben oder nicht. Der Besuch des Kindergartens ist weiterhin erst ab dem Alter von 5 Jahren verpflichtend.