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Die DuO-Ausbildungsförderung für Mangelberufe ist da!

Das Parlament hat das Dekret zur Schaffung des Stipendiensystems – künftig DuO-Ausbildungsförderung genannt – verabschiedet. Ab September können Auszubildende, Studierende und Sekundarschüler des 7. berufsbildenden Jahres, wenn sie nicht mehr schulpflichtig sind und einen Mangelberuf in Ostbelgien erlernen und (Zahn-)Medizinstudenten eine Ausbildungsförderung in Höhe von 350 Euro pro Monat erhalten.

95 Studien- und Ausbildungszweige geben Anrecht

  • Alle an der Autonomen Hochschule Ostbelgiens angebotenen Studiengänge
  • Die berufsbildenden Abteilungen des RSI Eupen (Sozialkosmetik ausgenommen), die Abteilung Bürokaufleute des BIB Büllingen, die Abteilungen Holztechnik, KFZ-Mechatronik und Landwirtschaft des TI St.Vith und die Abteilungen Pflegehilfe und Verwaltung/Geschäftsführung an der Maria-Goretti-Sekundarschule
  • Das staatlich anerkannte Zahnmedizinstudium gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG (im In- und Ausland)
  • Das staatlich anerkannte Medizinstudium gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG (im In- und Ausland)
  • 72 verschiedene duale Ausbildungen. Z. B. Metzger, Bäcker, Heizungsinstallateur, Optiker, Bauschreiner, Dachdecker, Gärtner und Verkäufer.
  • Die drei dualen Bachelorstudiengänge Versicherungsmakler, Buchhalter, Public and Business Administration
Im laufenden Schuljahr 2022-2023 wären potenziell rund 590 Personen betroffen gewesen. Wir können natürlich nicht vorhersagen, wie viele Personen tatsächlich einen Antrag stellen werden. Es handelt sich ja lediglich um ein Angebot, das wir unterbreiten. Niemand ist verpflichtet, dieses anzunehmen.

Welche Bedingungen muss der Antragsteller erfüllen?

  • Die Ausbildungsförderung beantragen, können alle Personen, die nicht mehr schulpflichtig sind und
    • ein Studium in der Deutschsprachigen Gemeinschaft absolvieren;
    • eine duale Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft absolvieren;
    • oder das 7. Jahr einer berufsbildenden Abteilung einer Sekundarschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft besuchen.

    Zusätzlich können auch Zahnmedizinstudenten und Medizinstudenten, die ihr Studium an einer an einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung in der EU, im EWR oder in der Schweiz absolvieren, die DuO-Ausbildungsförderung beantragen. Eine weitere Bedingung: Sie müssen bei der ersten Antragstellung seit mindestens 6 Monaten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen.

Die Antragstellung für das Schuljahr 2023-2024 ist vom 1. Juli 2023 bis zum 15. November 2023 möglich.

Fachkräfte in Ostbelgien halten

Mit dieser zinslosen Ausbildungsförderung möchte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum einen mehr Kandidaten für ein Studium oder eine Ausbildung in sogenannten Mangelberufen gewinnen und diese zum anderen an den Standort Ostbelgien binden.

Bei der DuO-Ausbildungsförderung handelt es sich um einen monatlichen Betrag in Höhe von 350 Euro, der nicht rückzahlbar ist, wenn die DuO-Empfänger in einem Zeitraum von zehn Jahren nach Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung während mindestens fünf Jahren mindestens einer halbzeitigen Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nachgehen. Dabei muss es sich nicht um den erlernten Beruf handeln.